Wie Sie eventuell schon gehört haben, werden die Einbauregelungen geändert.
Einen Bestandsschutz für vorhandene Installationen wird es bedauerlicherweise nicht geben.
Noch sind die Grundlagen nicht verbindlich, da noch Einspruchsfristen laufen, die eingehalten werden müssen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es keine Änderung in der Sache geben.
Wir rechnen daher damit, dass die Einbauvorschriften, so wie wir sie bereits 2024 auf dem Caravan Salon Düsseldorf gezeigt haben, in Kraft treten.
Hier haben wir alle aktuellen Änderungen für Sie zusammengefasst.
Das ändert sich zum 01.09.2025:
- Betankung außen (nicht mehr erlaubt im Gaskasten)
Wenn die Betankung aktuell im Gaskasten liegt, muss diese nach außen in die Fahrzeugwand oder seitliche Schürze gelegt werden. - Sterngriffschrauben
Die Innensechskantschrauben, die die Stahlbänder zusammenhalten, müssen entfernt und durch Sterngriffschrauben ersetzt werden. Der Wandhalter bleibt ansonsten bestehen. - Schnellkupplung
Zwischen die Gastankflasche und den Betankungsschlauch muss eine Schnellkupplung gesetzt werden. - Verplombung
Damit die Gastankflasche nicht einfach zum Betanken herausgenommen werden kann (was weiterhin nicht erlaubt ist), ist die Schnellkupplung mit einem Betätigungsschutz zu versehen und durch einen Gassachkundigen zu verplomben
Der Betätigungsschutz ist nur bei der Dichtheitskontrolle durch einen Sachkundigen (G607) oder im Gefahrenfall zu entfernen. Wenn der Behälter entnommen wurde, ist eine erneute Dichtheitsprüfung durch einen Sachkundigen (G607) durchführen zulassen.
Was unverändert bleibt, ist der Einbau mit den entsprechenden Wandhalterungen und den Stahlbändern. Hier ist es nach Rücksprache mit Firma Alugas wichtig, dass die Gastankflaschen auch weiterhin stabil verbaut sind. Die Halter und Gurte von den Tauschflaschen sind dafür nicht ausreichend.
Bitte beachten Sie immer die Einbauvorschriften des Herstellers.
Das ist geplant:
Gasprüfung
Aktuell sind die Gastankflaschen kein Bestandteil der Gasprüfung nach G 607. In unserem Beitrag Gasprüfung: Pflicht für Wohnmobile – Infos und Tipps haben wir den aktuellen Stand für Sie zusammengefasst.
Geplant ist folgende Änderung:
Der korrekte Einbau von Gastankflaschen wird künftig Bestandteil der Gasprüfung sein. Das bedeutet auch, wenn künftig Gastankflaschen eingebaut werden oder an der vorhandenen Anlage etwas geändert wird, müssen Sie eine neue Gasprüfung durchführen lassen.
Aktuelle Umsetzung:
Firma Alugas hat bereits die Einbauvorgaben an die neuen Regelungen angepasst und vorab veröffentlicht. Diese Einbauanleitung gilt auch für die in der Vergangenheit ausgelieferten 11- und 14- kg Gastankflaschen.
Daher verkaufen und verbauen wir die Gastankflaschen ab sofort entsprechend den neuen Regelungen.
Was bedeutet das für Sie, wenn Sie schon eine oder mehrere Gastankflaschen verbaut haben?
Wir empfehlen Ihnen, die Umrüstung so bald wie möglich vorzunehmen, bzw. vornehmen zu lassen, so dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.