Gasprüfung: Pflicht für Wohnmobile – Infos und Tipps

Aussetzung Gasprüfpflicht

Wir informieren Sie über alles was Sie zur Gasprüfungspflicht “G 607” wissen müssen – Stand Januar 2025

Hinweis, Stand Januar 2025:

Geplant ist folgende Änderung:

Der korrekte Einbau von Gastankflaschen soll künftig Bestandteil der Gasprüfung sein. Das bedeutet auch, wenn künftig Gastankflaschen eingebaut werden oder an der vorhandenen Anlage etwas geändert wird, wird eine Gasprüfung verpflichtend sein.

Wir empfehlen daher, mit dem Einbau der Gastankflasche auch eine Gasprüfung mitmachen zu lassen.

Das bietet sich an, da die Verplombung des Betätigungsschutzes ohnehin von einem Gassachkundigen durchgeführt werden soll.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag “Gastankflaschen – Wichtige Infos im Überblick”

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gasprüfung wird für die Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen ab 19.06.2025 gesetzliche Pflicht.
  • Nach 24 Monaten muss eine neue Prüfung erfolgen.
  • Nach jeder prüfpflichtigen Änderung muss ebenfalls eine neue Gasprüfung gemacht werden.
  • Die Eintragung im gelben Gasprüfheft und die Vergabe von Prüfplaketten können wieder erfolgen.
  • Eine gültige Gasprüfung ist weiterhin nicht für das Bestehen der Hauptuntersuchung (“TÜV”) erforderlich.

Immer wieder erreichen uns Fragen zur Gasprüfung. Wir geben Ihnen ein Update zum rechtlichen Sachstand.

Aktuelle rechtliche Situation (Stand Oktober 2024)

Am 19.05.2024 wurde der neue § 60 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: BGBL. 2024 I Nr. 191 vom 19.06.2024

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, auf ihre Kosten nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung“ (ISSN 0176-3490, DVGW, Bonn, August 2022) des Vereins „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn prüfen zu lassen

1. vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme,

2. vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie

3. danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung).

Die Frist für die Durchführung einer Wiederholungsprüfung endet mit Ablauf des vierundzwanzigsten Monats. (…)

Im § 72 StVZO ist geregelt, ab wann die Gasprüfungspflicht “scharfgeschaltet” wird:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 72 Übergangsbestimmungen

(…)

(15) § 60 ist ab dem 19. Juni 2025 anzuwenden.

(16) Bei einem Fahrzeug im Sinne des § 60 Absatz 1 Satz 1, das bis zum Ablauf des 19. Juni 2025 in den Verkehr gebracht worden ist, ist die Flüssiggasanlage

1. für den Fall, dass die Flüssiggasanlage bereits nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung“ (ISSN 0176-3490, DVGW, Bonn, August 2022) des Vereins „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn geprüft worden ist, im Abstand von 24 Monaten zu dieser Prüfung einer ersten Wiederholungsprüfung im Sinne des § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 zu unterziehen,

2. für den Fall, dass die Flüssiggasanlage noch nicht nach Maßgabe der in Nummer 1 bezeichneten Technischen Regel geprüft worden ist, bis zum 19. Juni 2025 einer erstmaligen Prüfung nach Maßgabe der in Nummer 1 bezeichneten Technischen Regel zu unterziehen.

Für eine Prüfung im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 oder 2 gilt § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2.

Das bedeutet konkret:

Bis zum 19.06.2025 benötigt jedes für den Straßenverkehr zugelassene Wohnmobil, das eine Gasanlage an Bord hat, um damit z. B. den Kühlschrank, den Herd oder die Heizung zu betreiben, eine Gasprüfung. Das gilt ebenfalls für zugelassene Wohnwagen.

Es ist nun auch gesetzlich geregelt, nach welcher Grundlage geprüft werden muss.

In der “Technischen Regel DVGW-Arbeitsblatt G 607 (A)” ist konkret festgelegt, Wer prüfen darf, was wie geprüft wird und wie die Prüfung dokumentiert wird, ist.

Deshalb wird auch häufig von einer G-607-Prüfung gesprochen.

Das Arbeitsblatt ist nicht kostenfrei verfügbar. Wer sich dafür interessiert, kann es z. B. beim wvgw-Shop kaufen: DVGW G 607 (A)

Die Vorschriften des § 60 StVZO im Überblick:

Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen – so läuft’s:

Wer darf prüfen?

Nur ein anerkannter Sachkundiger darf die rechtlich verbindliche Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen durchführen. Jeder Sachkundige muss eine mehrtätige Schulung absolvieren. Nach bestandener Schulung erhält er eine eigene Sachkundenummer. Sachkundiger bei autarker.de ist Inhaber Andreas Irmer.

Was wird geprüft?

Der Sachkundige überprüft, ob die gesamte Gasanlage Ihres Campingfahrzeugs einwandfrei funktioniert.

Z. B. wird geprüft,

  • ob die Gasanlage vom Flaschenventil bis zum Verbrauchern dicht ist
  • ob die einzelnen Verbraucher funktionieren
  • ob die vorgeschriebenen Sicherheitsabschaltungen funktionieren, wenn die Flamme erlischt
  • ob die Geräte zugelassen und noch nicht abgelaufen sind

Prüfpflichtig sind:

Zum Beispiel:

  • Gasregler und -Schläuche
  • Gasrohre und -Verschraubungen
  • alle Geräte, die mit Gas betrieben werden, z. B.
    • Gasherd
    • Absorberkühlschrank
    • Gasheizung
    • externer Gasboiler
    • Gasbackofen
    • Gasaußensteckdose für den Anschluss eines Gasgrills
    • Gaseinspeisesteckdose zum Anschluss an eine externe Gasversorgung

Nicht prüfpflichtig sind:

Zum Beispiel:

Hinweis:

Geplant ist folgende Änderung:

Der korrekte Einbau von Gastankflaschen soll künftig Bestandteil der Gasprüfung sein. Das bedeutet auch, wenn künftig Gastankflaschen eingebaut werden oder an der vorhandenen Anlage etwas geändert wird, wird eine Gasprüfung verpflichtend sein.

Wir empfehlen daher, mit dem Einbau der Gastankflasche auch eine Gasprüfung mitmachen zu lassen.

Wie wird geprüft?

Wesentliche Bestandteile der Prüfung sind die Inaugenscheinnahme der Geräte, Leitungen und Verrohrungen in Ihrem Wohnmobil, sowie eine Druckprüfung, über die die Dichtigkeit geprüft wird. Je nach Ergebnis, muss unter Umständen kleinteilig weiter geprüft werden, welche Verschraubung sich gelöst hat oder welche Leitungen oder Geräte defekt sind.

Hier muss genau und konzentriert gearbeitet werden, um Sicherheitsmängel auszuschließen.

Wie die Prüfung bei uns konkret abläuft lesen Sie im Abschnitt Ablauf der Prüfung bei uns.

Wie wird dokumentiert?

Gelbes Gasprüfheft

Im sogenannten “gelben Gasprüfheft”, das Sie in Ihrem Wohnmobil bzw. Wohnwagen immer dabei haben sollten, werden alle installierten Geräte eingetragen. Dort werden auch die Ergebnisse der Gasprüfungen dokumentiert.

Wenn Sie noch kein Gasprüfhaft haben, oder das alte voll ist, kann der Gas-Sachkundige Ihnen ein neues Heft ausstellen.

Plakette

Eine Gasplakette ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber vermutlich von den meisten Gasprüfern vergeben.

Wir finden sie hilfreich zur Erinnerung, wann die nächste Gasprüfung fällig ist.

Wie oft muss eine Gasprüfung bei meinem Wohnmobil gemacht werden?

Die Gasprüfung für Ihr Campingfahrzeug gilt 24 Monate und muss bis zum Ablauf des Monats (zwei Jahre nach der letzten Prüfung) erneuert werden.

Wenn z. B. die Gasprüfung Ihres Wohnmobils am 21.10.2024 erfolgte, muss bis zum 31.10.2026 die nächste Prüfung durchgeführt werden.

Ausnahme:

Neu: Pflicht zur Gasprüfung auch nach jeder prüfpflichtigen Änderung

Wenn Sie vor Ablauf von Zwei Jahren nach Ihrer letzten Gasprüfung an Ihrer Gasanlage etwas ändern (lassen), das grundsätzlich bei der Gasprüfung geprüft wird, muss eine neue Gasprüfung gemacht werden und zwar bevor Sie die Gasanlage in Ihrem Wohnmobil wieder in Betrieb nehmen.

Eine Übersicht prüfpflichtige Änderungen finden Sie in dem Abschnitt Was wird geprüft?

Wenn Sie unsicher sind, ob die Änderung, die Sie vornehmen oder vornehmen lassen, prüfpflichtig sind, fragen Sie am besten im Vorfeld Ihre Fachwerkstatt oder Ihren Gasprüfer.

Die neue Gasprüfung gilt dann wieder für 24 Monate.

Was ist bis zum 19.06.2025 zu tun?

Bis zum 19.06.2025 muss jedes Fahrzeug eine aktuelle Gasprüfung haben. Wenn Ihr Wohnmobil oder Wohnwagen noch keine Gasprüfung hat, muss diese bis zum 19.06.2025 gemacht werden.

Was ist mit den Geräten und Schläuchen, die nach 10 Jahren ablaufen?

Unabhängig von der Gasprüfpflicht müssen Geräte und Zubehör nach Ablauf der vom Hersteller angegebenen Fristen oder bei Beschädigungen ausgetauscht werden, wie das bisher auch schon der Fall war. 

Ist die Gasprüfung bei meinem Wohnmobil auch Pflicht für das Bestehen der Hauptuntersuchung (HU) / TÜV?

Nein. Die Gasprüfung ist kein Bestandteil der Hauptuntersuchung und auch keine Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung.

Was ist mit Gastankflaschen im Wohnmobil?

Gastankflaschen gehören aktuell nicht zu den prüfpflichtigen Teilen einer Gasprüfung. Ebenso wenig werden Tauschflaschen im Rahmen einer Gasprüfung geprüft.

Die Prüfung beginnt ab den Schläuchen, die zum Regler führen und geht von da bis zu den Geräten im Fahrzeug.

Es ergibt sich aus dem Umkehrschluss.

Es gibt eine Auflistung, was im Rahmen der HU geprüft wird, sozusagen eine Positivliste.

Die dort aufgeführte Prüfung von Gastanks bezieht sich explizit auf Tanks mit flüssiger Gasentnahme für den Motorbetrieb (Antrieb). Das ist im § 41a der Straßenverkehrszulassungsordnung wie folgt festgelegt.:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 41 Druckgasanlagen und Druckbehälter

(1) Kraftfahrzeugtypen, die mit speziellen Ausrüstungen oder Bauteilen für die Verwendung von

1. verflüssigtem Gas (LPG) oder

2. komprimiertem Erdgas (CNG) oder

3. Flüssigerdgas (LNG) oder

4. Wasserstoff

in ihrem Antriebssystem ausgestattet sind, müssen hinsichtlich des Einbaus dieser Ausrüstungen oder Bauteile nach den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen genehmigt sein.

(2) Spezielle Nachrüstsysteme für die Verwendung von

1. verflüssigtem Gas (LPG) oder

2. komprimiertem Erdgas (CNG) oder

3. Flüssigerdgas (LNG) oder

4. Wasserstoff

im Antriebssystem eines Kraftfahrzeugs müssen hinsichtlich ihrer Ausführung nach der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung genehmigt sein.

(3) Spezielle Bauteile für die Verwendung von

1. verflüssigtem Gas (LPG) oder

2. komprimiertem Erdgas (CNG) oder

3. Flüssigerdgas (LNG) oder

4. Wasserstoff

im Antriebssystem eines Kraftfahrzeugs müssen hinsichtlich ihrer Ausführung nach der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung genehmigt sein. Ferner müssen für den Einbau die Bedingungen der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung erfüllt werden.

(…)

Bei den Gastankflaschen, die wir für Wohnmobile verkaufen und verbauen, ist das nicht der Fall. Wir nutzen das gasförmige Gas zum Heizen, Kühlen, Kochen.

Genau darauf bezieht sich § 60 Abs. 1 StVZO: (…)Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen

Die Gastankflaschen sind mit der CE-Konformitätserklärung, welche Sie zusammen mit der Flasche von uns erhalten, zusammen mit der Montage und Bedienungsanleitung, welche Sie ebenfalls von uns erhalten, für den Einbau in Freizeitfahrzeuge zugelassen.

Wenn wir die Gastankflaschen in Ihrem Fahrzeug einbauen, bescheinigen wir den ordnungsgemäßen Einbau auf der Rechnung und tragen ihn auf Wunsch auch gerne im gelben Gasprüfheft ein.

Wenn Sie die bei uns gekauften Gastankflaschen selbst einbauen, bieten wir gerne die Prüfung und Dokumentation des Einbaus an.

Eine Abnahme und/oder Prüfung durch den TÜV ist nicht nötig und es gibt dafür auch keine Rechtsgrundlage.

Historie

Nach Auskunft der German Association for Gas Technology e.V. (GAGT) haben die bisher bekannten Regeln ihren Ursprung in den 60er Jahren genommen.

Daraus hatten sich das gelbe Gasprüfheft und die „Vorschriften“ nach G607 entwickelt. Alle zwei Jahre mussten die Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen überprüft werden.

Auch für die Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, Küss u. s. w. war die bestandene Gasprüfung verpflichtend für ein Bestehen der Hauptuntersuchung.

Da jedoch der Gesetzgeber weder in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) noch in sonstigen Vorschriften eine Gasprüfung vorsieht, gab es für das bisherige Vorgehen keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage, sondern lediglich Vorgaben von z. B. DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) und DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas e.V.).

Warum wurde die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen ausgesetzt?

Bestandteil einer Gasprüfung ist eine Überdruckprüfung der Gasanlage auf Dichtigkeit. Dazu werden Messmittel verwendet, die teilweise seit Jahrzehnten im Einsatz sind. Jedes offiziell eingesetzte Messmittel muss grundsätzlich in festgelegten Abständen überprüft und geeicht werden. Hierzu gibt es jedoch keine Vorgaben für die bisher für die Überdruckprüfung verwendeten Geräte. Das heißt, dass die für die Gasprüfung verwendeten Geräte, selbst nicht regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.

Zudem mangelte es, wie oben beschrieben, an den notwendigen gesetzlichen Vorgaben.

Auf Initiative des GAGT wurden die für die Straßenverkehr zuständigen Behörden in der Europäischen Union und in Deutschland auf die Missstände aufmerksam mit dem Ergebnis, dass das Bundesverkehrsministerium die Gasprüfung zunächst ausgesetzt und schließlich als Voraussetzung zur Erlangung der Hauptuntersuchung (TÜV) komplett abgeschafft hat.

Die Behörden hatten ein Verfahren zur Entwicklung europaweit gültiger Vorschriften angestoßen.

Jetziger Stand:

Eine europaweit gültige Vorschrift für die Gasprüfung bei Wohnmobilen und Caravans gibt es bisher leider nicht.

Es ist gut, dass die Gasprüfungspflicht in Deutschland nun gesetzlich geregelt ist.

Auch die Pflicht zu einer neuen Gasprüfung, wenn man etwas an der Gasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens geändert hat, ist richtig und wichtig.

Warum ist eine regelmäßige Kontrolle der Gasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen aus unserer Sicht wichtig?

Gas ist für uns im Campingfahrzeug sehr nützlich. Wir heizen, kühlen und kochen damit.

Gleichzeitig ist die Gefahr von Gas nicht zu unterschätzen. Das Einatmen von Gas kann ebenso tödlich enden, wie eine Explosion, wenn austretendes Gas durch eine Flamme entzündet wird.

Anders als bei einem feststehenden Haus sind die meisten von uns mit ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen mehr oder weniger viel auf mehr oder weniger befestigten Straßen unterwegs.

Das bedeutet, dass die Gasleitungen und die mit Gas versorgten Geräte Schlaglöchern, Verwindungen und stark unterschiedlichen Witterungsbedingungen ausgesetzt sind.

Natürlich kann man sich zum Beispiel durch Gaswarner schützen, die bei einer größeren Gasmenge warnen.

Dennoch ist zusätzlich eine regelmäßige Kontrolle der Komponenten unserer Meinung nach sinnvoll.

So haben wir zum Beispiel in unserem eigenen Fahrzeug auch schon mal eine Undichtigkeit an der Verschraubung eines fest installierten Gasrohres festgestellt. Diese war zwar nur gering, hätte sich aber, wenn wir sie bei der Kontrolle nicht entdeckt und abgedichtet hätten, im Laufe der Zeit vermutlich weiter verschlimmert.

Es geht hier um Ihre Sicherheit – und auch um die Ihrer Nachbarn auf dem Camping- oder Stellplatz und auch auf der Straße.

Schon allein deshalb empfehlen wir, die Dichtigkeit regelmäßig (mindestens alle 2 Jahre) überprüfen zu lassen, unabhängig davon, ob dies Pflicht ist oder nicht.

Gasprüfung für Ihr Wohnmobil bei uns

Wir wissen den Komfort, den das Gas uns beim Heizen, Kochen und Kühlen bringt, zu schätzen.

Gleichzeitig wissen wir aus unserer langjährigen Campingerfahrung und zahlreichen Gesprächen, wie gefährlich eine undichte Gasleitung oder ein defektes Gerät im Wohnmobil oder Wohnwagen sein kann.

Daher machen wir jede Gasprüfung so gründlich, wie wir sie bei unserem eigenen Fahrzeug machen.

Unser Ziel ist, dass Sie mit Ihrem Campingfahrzeug sicher unterwegs sind!

Stellen wir Mängel fest, können wir diese in den meisten Fällen sofort beheben und dann die bestandene Gasprüfung bescheinigen.

Tipp: Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin

Wir empfehlen – soweit Sie noch keine aktuelle Gasprüfung haben, diese bereits jetzt durchführen zu lassen. Kurz vor dem 19.06. nächsten Jahres könnte es unter Umständen eng werden in den Werkstätten.

Sie können Ihren Termin ganz einfach per E-Mail an service@autarker.de oder telefonisch unter 08081 604700 vereinbaren.

Hilfreiche Angaben:

  • Wie viele gasbetriebene Geräte sind Ihrem Fahrzeug verbaut?
  • Wie alt sind Ihre Regler / Schläuche?
  • Haben Sie bereits Gasfilter?
  • Möchten Sie, dass wir Ihre Filter mit prüfen?

Schicken sie uns gerne ein Foto von Ihrem Gaskasten mit Regler mit.

Ablauf der Gasprüfung Ihres Wohnmobils bei uns

Die Gasprüfung beginnt bei uns mit dem oben genannten Überdrucktest, wobei wir zuallererst die Funktion unseres Messgerätes kontrollieren.

Stellen wir bei der Prüfung der Gasanlage einen Druckabfall fest, prüfen wir systematisch weiter:

Wir schließen alle Absperrhähne und wiederholen die Prüfung. Fällt der Druck jetzt nicht ab, wissen wir, dass die Undichtigkeit nicht in der Leitung zwischen dem Gasregler und den Absperrhähnen auftritt.

Als nächstes wird jeder einzelne Strang geprüft. Wenn wir so den Ursprung auf einen überschaubaren Bereich eingegrenzt haben, prüfen wir die Rohrleitung und alle Verbindungen mit Lecksuchspray.

Ihr Service-Plus

Da wir auch Fachwerkstatt sind, können wir in der Regel die Undichtigkeit auch gleich beheben.
Auch den Austausch abgelaufener Regler und Schläuche übernehmen wir gerne. Wie oben beschrieben, ist nach neuer Rechtslage im Anschluss an den Austausch ohnehin eine neue Gasprüfung erforderlich.

Danach werden alle Geräte in Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen (z. B. Kühlschrank, Herd, Heizung, Backofen usw.) auf ihre eigentliche Funktion und die Funktion der Schutzmechanismen kontrolliert.

Am Beispiel Herd bedeutet dies:

Erreichen alle Flammen ein sauberes Flammenbild?

Wenn nicht, deutet dies auf eine eventuelle Verschmutzung des Brenners hin, der dann gereinigt werden sollte.

Außerdem prüfen wir, ob nach Erlöschen der Flamme bei weiterhin aufgedrehtem Bedienknopf, das temperaturgeführte Magnetventil die Gaszufuhr stoppt.

Wenn nicht, weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass hier ein erhebliches Gefahrenpotential besteht und bieten die Möglichkeit zum Austausch der betroffenen Bauteile an. Wird der Mangel nicht behoben, ist die Gasprüfung nicht bestanden.

Zusätzlich kontrollieren wir den Gaskasten auf Entlüftungsmöglichkeiten, die Flaschenhalterungen sowie den Gasregler, das Schlauchmaterial und die Abgasrohre auf offensichtliche Beschädigungen.

Bescheinigung

Wir bescheinigen das Ergebnis der Prüfung schriftlich auf der Rechnung und im gelben Gasprüfheft.

Ferner vergeben wir eine Plakette, auf der Sie sehen, wann die nächste Gasprüfung wieder fällig ist.

Wir empfehlen Ihnen, wenn Sie eine Gasprüfung an Ihrem Wohnmobil bzw. Wohnwagen durchführen lassen, sich immer das Ergebnis dokumentieren zu lassen (auch wenn die Gasprüfung nicht bestanden wird), etwaige Beanstandungen baldmöglichst zu beheben und die Gasanlage erst nach erfolgreicher Gasprüfung wieder in Betrieb zu nehmen. So ist dies jetzt auch gesetzlich vorgeschrieben.

Info für unsere Bestandskunden:

Wenn Sie in letzter Zeit eine Gasprüfung bei uns gemacht haben, die noch nicht ins gelbe Gasprüfheft eingetragen wurde, können wir das gerne für Sie nachholen.

Wir können entweder den Stand der letzten Gasprüfung dokumentieren oder eine aktuelle Gasprüfung durchführen, die dann ab jetzt wieder zwei Jahre gilt.

Am einfachsten schreiben Sie uns kurz eine E-Mail an service@autarker.de und wir stimmen uns zeitnah mit Ihnen ab.

Ich hoffe, dass wir mit diesen Informationen ein wenig Licht in den Verordnungsdschungel bringen konnten. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.

Ihr

Andreas Irmer