Aussetzung Gasprüfpflicht

Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen: Pflicht, G 607, prüfpflichtige Änderungen und Gastankflaschen

Stand Juni 2026 (Ausgabe 2026 des DVGW-Arbeitsblatts G 607)

Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen: Alle wichtigen Informationen zur gesetzlichen Prüfpflicht nach § 60 StVZO und zu den Änderungen der Ausgabe 2026 des DVGW-Arbeitsblatts G 607.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gasprüfung ist für die Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen seit 19.06.2025 gesetzliche Pflicht.
  • Nach 24 Monaten muss eine neue Prüfung erfolgen.
  • Nach jeder prüfpflichtigen Änderung muss vor der Wiederinbetriebnahme ebenfalls eine neue Gasprüfung durchgeführt werden.
  • Die Gasprüfung erfolgt nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblatts G 607
  • Mit der Ausgabe 2026 der G 607 werden Gastankflaschen erstmals ausdrücklich als „Druckbehälter zur Selbstbefüllung“ berücksichtigt.
  • Die 10-jährige Prüffrist von Bauteilen und Gastankflaschen wird bei der Gasprüfung berücksichtigt.
  • Die Eintragung im gelben Gasprüfheft und die Vergabe von Prüfplaketten erfolgen durch anerkannte Gassachkundige.
  • Eine gültige Gasprüfung ist weiterhin nicht für das Bestehen der Hauptuntersuchung (“TÜV”) erforderlich.

Immer wieder erreichen uns Fragen zur Gasprüfung. Wir geben Ihnen ein Update zum rechtlichen Sachstand.

Aktuelle Rechtslage (Stand Juni 2026)

Am 19.06.2024 wurde der neue § 60 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: BGBL. 2024 I Nr. 191 vom 19.06.2024

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, auf ihre Kosten nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung“ (ISSN 0176-3490, DVGW, Bonn, August 2022) des Vereins „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn prüfen zu lassen

1. vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme,

2. vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie

3. danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung).

Die Frist für die Durchführung einer Wiederholungsprüfung endet mit Ablauf des vierundzwanzigsten Monats. (…)

Im § 72 StVZO ist geregelt, ab wann die Gasprüfungspflicht “scharfgeschaltet” wird:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 72 Übergangsbestimmungen

(…)

(15) § 60 ist ab dem 19. Juni 2025 anzuwenden.

(16) Bei einem Fahrzeug im Sinne des § 60 Absatz 1 Satz 1, das bis zum Ablauf des 19. Juni 2025 in den Verkehr gebracht worden ist, ist die Flüssiggasanlage

1. für den Fall, dass die Flüssiggasanlage bereits nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung“ (ISSN 0176-3490, DVGW, Bonn, August 2022) des Vereins „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn geprüft worden ist, im Abstand von 24 Monaten zu dieser Prüfung einer ersten Wiederholungsprüfung im Sinne des § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 zu unterziehen,

2. für den Fall, dass die Flüssiggasanlage noch nicht nach Maßgabe der in Nummer 1 bezeichneten Technischen Regel geprüft worden ist, bis zum 19. Juni 2025 einer erstmaligen Prüfung nach Maßgabe der in Nummer 1 bezeichneten Technischen Regel zu unterziehen.

Für eine Prüfung im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 oder 2 gilt § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2.

Das bedeutet konkret:

seit dem 19.06.2025 benötigt jedes für den Straßenverkehr zugelassene Wohnmobil, das eine Gasanlage an Bord hat, um damit z. B. den Kühlschrank, den Herd oder die Heizung zu betreiben, eine Gasprüfung. Das gilt ebenfalls für zugelassene Wohnwagen.

Es ist nun auch gesetzlich geregelt, dass die Gasprüfung von Wohnmobilen und Wohnwagen nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblatts G 607 durchgeführt werden muss.

Im DVGW-Arbeitsblatt G 607 ist konkret festgelegt, Wer prüfen darf, was geprüft wird, wie geprüft wird und wie die Prüfung dokumentiert wird.

Deshalb wird auch häufig von einer G-607-Prüfung gesprochen.

Das Arbeitsblatt ist nicht kostenfrei verfügbar. Wer sich dafür interessiert, kann es z. B. beim wvgw-Shop kaufen: DVGW G 607

Gasprüfung nach § 60 StVZO und G 607 für Wohnmobile und Wohnwagen im Überblick:

Wer darf prüfen?

Nur ein anerkannter Sachkundiger darf die rechtlich verbindliche Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen durchführen. Sachkundige müssen hierfür eine entsprechende Ausbildung absolvieren und ihre Qualifikation regelmäßig aufrechterhalten. Die Anforderungen an Sachkundige wurden mit der Ausgabe 2026 des DVGW-Arbeitsblatts G 607 überarbeitet.

Sachkundiger bei autarker.de ist Inhaber Andreas Irmer.

Was wird geprüft?

Der Sachkundige überprüft, ob sich die gesamte Gasanlage Ihres Wohnmobils oder Wohnwagens in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und sicher betrieben werden kann.

Zum Beispiel wird geprüft,

  • ob die Gasanlage vom Flaschenventil bis zu den Verbrauchern dicht ist
  • ob die einzelnen Verbraucher funktionieren
  • ob die vorgeschriebenen Sicherheitsabschaltungen funktionieren, wenn die Flamme erlischt
  • ob Geräte, Regler und Schläuche zulässig sind,
  • ob vorgeschriebene Austausch- und Prüffristen eingehalten werden.
  • ob die vorgeschriebenen Hinweise angebracht sind.

Prüfpflichtig sind beispielsweise:

  • Gasregler und Gasschläuche
  • Gasrohre und Verschraubungen
  • Gastankflaschen (“Druckbehälter zur Selbstbefüllung”)
  • alle Geräte, die mit Gas betrieben werden, z. B.
    • Gasherd
    • Absorberkühlschrank
    • Gasheizung
    • externer Gasboiler
    • Gasbackofen
    • Gasaußensteckdose für den Anschluss eines Gasgrills
    • Gaseinspeisesteckdose zum Anschluss an eine externe Gasversorgung

Nicht prüfpflichtig sind beispielsweise

Gasfilter (wenn der Regler schon vorhanden ist)

Wie wird geprüft?

Wesentliche Bestandteile der Prüfung sind die Inaugenscheinnahme der Geräte, Leitungen und Verrohrungen in Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen sowie eine Druckprüfung, mit der die Dichtheit der Anlage überprüft wird.

Bei Fahrzeugen mit Gastankflaschen werden zusätzlich die für „Druckbehälter zur Selbstbefüllung“ geltenden Anforderungen geprüft. Hierzu gehören unter anderem Zulässigkeit, Einbau, Befestigung, Versiegelung, Kennzeichnungen und Prüffristen.

Sollte eine Undichtigkeit festgestellt werden, muss unter Umständen kleinteilig weiter geprüft werden, welche Verschraubung sich gelöst hat oder welche Leitungen oder Geräte defekt sind.

Hier muss genau und konzentriert gearbeitet werden, um Sicherheitsmängel auszuschließen.

Wie die Prüfung bei uns konkret abläuft lesen Sie im Abschnitt Ablauf der Prüfung bei uns.

Wie wird dokumentiert?

Gelbes Gasprüfheft

Im sogenannten „gelben Gasprüfheft“, das Sie in Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen immer dabei haben sollten, werden alle an die Gasanlage angeschlossenen Geräte sowie die Ergebnisse der Gasprüfungen dokumentiert.

Wenn Sie noch kein Gasprüfheft haben oder das bisherige Heft vollständig ausgefüllt ist, stellt der Gassachkundige in der Regel ein neues Heft aus.

Plakette

Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Fahrzeug eine Prüfplakette. Auf ihr ist der Termin der nächsten regulär fälligen Gasprüfung vermerkt.

Wie oft muss eine Gasprüfung bei meinem Wohnmobil oder Caravan gemacht werden?

Die Gasprüfung für Ihr Campingfahrzeug muss vor der ersten Inbetriebnahme der Gasanlage und danach alle 24 Monate durchgeführt werden.

Der Termin der nächsten regulär fälligen Gasprüfung ist auf der Prüfplakette und im gelben Gasprüfheft vermerkt.

Wenn die Gasprüfung Ihres Wohnmobils beispielsweise am 21.10.2024 durchgeführt wurde, muss die nächste Prüfung bis spätestens 31.10.2026 erfolgen.

Seit 2025 muss außerdem nach jeder prüfpflichtigen Änderung eine neue Gasprüfung durchgeführt werden.

Was ist eine prüfpflichtige Änderung?

Viele Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen wissen, dass die Gasprüfung alle zwei Jahre fällig ist. Weniger bekannt ist, dass auch nach bestimmten Änderungen an der Gasanlage vor der Wiederinbetriebnahme eine neue Gasprüfung gemacht werden muss.

Dies gilt auch dann, wenn die letzte Gasprüfung noch keine zwei Jahre zurückliegt.

Wenn Sie an Ihrer Gasanlage etwas ändern oder ändern lassen, das im Rahmen der Gasprüfung geprüft wird, muss die Anlage vor der Wiederinbetriebnahme erneut geprüft werden.

Die neue Gasprüfung gilt dann wieder für 24 Monate.

Welche Änderungen eine erneute Gasprüfung erforderlich machen, erläutern wir in den FAQ am Ende dieses Beitrags.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Änderung, die Sie vornehmen oder vornehmen lassen, prüfpflichtig sind, fragen Sie am besten im Vorfeld Ihre Fachwerkstatt oder Ihren Gasprüfer.

Was ist mit den Geräten und Schläuchen, die nach 10 Jahren ablaufen?

Für bestimmte Bauteile der Gasanlage gelten vorgeschriebene Austausch- oder Prüffristen.

Dazu gehören insbesondere Gasregler, Hochdruckschläuche sowie Gastankflaschen.

Werden diese Fristen überschritten, kann die Gasprüfung nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen Bauteile müssen zunächst ersetzt oder, wenn möglich, geprüft werden.

Vor der Wiederinbetriebnahme ist eine neue Gasprüfung durchzuführen.

Gastankflaschen

Mit der Ausgabe 2026 des DVGW-Arbeitsblatts G 607 werden Gastankflaschen erstmals ausdrücklich als „Druckbehälter zur Selbstbefüllung“ bei der Gasprüfung berücksichtigt.

Im weiteren Verlauf dieses Beitrags verwenden wir überwiegend den geläufigeren Begriff „Gastankflasche“, auch wenn die offizielle Bezeichnung in der G 607 „Druckbehälter zur Selbstbefüllung“ ist.

Bei Gastankflaschen werden unter anderem folgende Punkte geprüft:

  • Zulässigkeit des Systems
  • ordnungsgemäßer Einbau
  • Befestigung
  • Versiegelung
  • Kennzeichnungen und Warnhinweise
  • Füllanschluss
  • Einhaltung der Prüffristen

Dabei unterscheidet die G 607 ausdrücklich zwischen Gastankflaschen („Druckbehälter zur Selbstbefüllung“) und Tanks nach UN-Regelung Nr. 67. Die Technische Regel stellt klar, dass ein Tank in Flaschenform nach UN R 67 nicht automatisch als Druckbehälter zur Selbstbefüllung im Sinne der G 607 gilt.

Deshalb wird bei der Gasprüfung nicht nur der Einbau beurteilt. Geprüft wird auch, ob der verwendete Behälter grundsätzlich für diesen Einsatzzweck zulässig ist.

Vermeintlich gleich aussehende Behälter können unterschiedliche Zulassungen haben. Deshalb kommt der Prüfung der Zulässigkeit eine große Bedeutung zu.

Ist die Gasprüfung bei meinem Wohnmobil auch Pflicht für das Bestehen der Hauptuntersuchung (HU) / TÜV?

Nein.

Für das Bestehen der Hauptuntersuchung ist weiterhin keine gültige Gasprüfung erforderlich.

Die Gasprüfung ist jedoch unabhängig von der Hauptuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben und muss daher fristgerecht durchgeführt werden.

Fehlt eine gültige Gasprüfung oder wird die Prüffrist überschritten, kann dies als Verstoß gegen § 60 StVZO geahndet werden.

Wir empfehlen daher, die Gasprüfung nicht erst im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung im Blick zu behalten, sondern rechtzeitig vor Ablauf der Frist durchführen zu lassen.

Was ist mit Gastankflaschen im Wohnmobil?

Gastankflaschen werden weiterhin nicht im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) bewertet.

Mit der Ausgabe 2026 des DVGW-Arbeitsblatts G 607 werden Gastankflaschen jedoch erstmals ausdrücklich als „Druckbehälter zur Selbstbefüllung“ bei der Gasprüfung berücksichtigt.

Während die Hauptuntersuchung auf Grundlage der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) durchgeführt wird, erfolgt die Gasprüfung nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblatts G 607.

Bei der Gasprüfung werden Gastankflaschen nun unter anderem hinsichtlich ihrer Zulässigkeit, ihres Einbaus, ihrer Befestigung, ihrer Versiegelung, ihrer Kennzeichnungen sowie ihrer Prüffristen bewertet.

Bei der Hauptuntersuchung ergibt sich die Nichtprüfung aus dem Umkehrschluss.

Es gibt eine Auflistung, was im Rahmen der HU geprüft wird, sozusagen eine Positivliste.

Die dort aufgeführte Prüfung von Gastanks bezieht sich explizit auf Tanks mit flüssiger Gasentnahme für den Motorbetrieb (Antrieb). Das ist im § 41a der Straßenverkehrszulassungsordnung wie folgt festgelegt.:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 41a Druckgasanlagen und Druckbehälter

(1) Kraftfahrzeugtypen, die mit speziellen Ausrüstungen oder Bauteilen für die Verwendung von
1. verflüssigtem Gas (LPG) oder
2. komprimiertem Erdgas (CNG) oder
3. Flüssigerdgas (LNG) oder
4. Wasserstoff
in ihrem Antriebssystem ausgestattet sind, müssen hinsichtlich des Einbaus dieser Ausrüstungen oder Bauteile nach den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen genehmigt sein.
(2) Spezielle Nachrüstsysteme für die Verwendung von
1. verflüssigtem Gas (LPG) oder
2. komprimiertem Erdgas (CNG) oder
3. Flüssigerdgas (LNG) oder
4. Wasserstoff
im Antriebssystem eines Kraftfahrzeugs müssen hinsichtlich ihrer Ausführung nach der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung genehmigt sein.
(3) Spezielle Bauteile für die Verwendung von
1. verflüssigtem Gas (LPG) oder
2. komprimiertem Erdgas (CNG) oder
3. Flüssigerdgas (LNG) oder
4. Wasserstoff
im Antriebssystem eines Kraftfahrzeugs müssen hinsichtlich ihrer Ausführung nach der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung genehmigt sein. Ferner müssen für den Einbau die Bedingungen der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung erfüllt werden.
(…)

Die dort aufgeführte Prüfung von Gastanks bezieht sich ausdrücklich auf Druckgasanlagen und Druckbehälter für den Betrieb des Fahrzeugantriebs. § 41a StVZO regelt damit Fahrzeuge, die Flüssiggas (LPG), CNG, LNG oder Wasserstoff als Kraftstoff nutzen.

Die von uns verkauften und eingebauten Gastankflaschen dienen dagegen nicht dem Antrieb des Fahrzeugs. Sie versorgen ausschließlich die Flüssiggasanlage im Freizeitfahrzeug, beispielsweise für Heizung, Kühlschrank oder Kocher.

Die von uns angebotenen Gastankflaschen werden mit den erforderlichen Herstellerunterlagen ausgeliefert. Beim Einbau dokumentieren wir die ordnungsgemäße Montage und führen die erforderliche Gasprüfung durch.

Wenn Sie die bei uns gekauften Gastankflaschen selbst einbauen, bieten wir gerne die Prüfung und Dokumentation des Einbaus sowie die erforderliche Gasprüfung an.

Eine zusätzliche Abnahme oder Prüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ist hierfür nicht vorgesehen. Die Anforderungen an Gastankflaschen ergeben sich aus dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 und werden im Rahmen der Gasprüfung bewertet.

Historie

Nach Auskunft der German Association for Gas Technology e.V. (GAGT) haben die bisher bekannten Regeln ihren Ursprung in den 60er Jahren genommen.

Daraus hatten sich das gelbe Gasprüfheft und die „Vorschriften“ nach G607 entwickelt. Alle zwei Jahre mussten die Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen überprüft werden.

Auch für die Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, Küss u. s. w. war die bestandene Gasprüfung verpflichtend für ein Bestehen der Hauptuntersuchung.

Da jedoch weder die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) noch andere gesetzliche Vorschriften eine Gasprüfung ausdrücklich regelten, fehlte für dieses Vorgehen eine eindeutige gesetzliche Grundlage. Die Anforderungen ergaben sich überwiegend aus technischen Regelwerken und Vorgaben verschiedener Fachverbände, insbesondere des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) und des DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas e. V.).

Warum wurde die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen ausgesetzt?

Bestandteil einer Gasprüfung ist eine Überdruckprüfung der Gasanlage auf Dichtigkeit. Dazu werden Messmittel verwendet, die teilweise seit Jahrzehnten im Einsatz sind. Jedes offiziell eingesetzte Messmittel muss grundsätzlich in festgelegten Abständen überprüft und geeicht werden. Hierzu gibt es jedoch keine Vorgaben für die bisher für die Überdruckprüfung verwendeten Geräte. Das heißt, dass die für die Gasprüfung verwendeten Geräte, selbst nicht regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.

Zudem mangelte es, wie oben beschrieben, an den notwendigen gesetzlichen Vorgaben.

Auf Initiative des GAGT wurden die für die Straßenverkehr zuständigen Behörden in der Europäischen Union und in Deutschland auf die Missstände aufmerksam mit dem Ergebnis, dass das Bundesverkehrsministerium die Gasprüfung zunächst ausgesetzt und schließlich als Voraussetzung zur Erlangung der Hauptuntersuchung (TÜV) komplett abgeschafft hat.

Die Behörden hatten ein Verfahren zur Entwicklung europaweit gültiger Vorschriften angestoßen.

Jetziger Stand:

Eine europaweit einheitliche Vorschrift für die Gasprüfung von Wohnmobilen und Wohnwagen gibt es weiterhin nicht.

Mit § 60 StVZO ist die Gasprüfung in Deutschland seit dem 19.06.2025 wieder gesetzlich geregelt.

Die Pflicht zur Gasprüfung nach prüfpflichtigen Änderungen halten wir ebenfalls für sinnvoll. Änderungen an der Gasanlage können unmittelbare Auswirkungen auf die Betriebssicherheit haben und sollten daher vor der Wiederinbetriebnahme überprüft werden.

Mit der Ausgabe 2026 des DVGW-Arbeitsblatts G 607 wurden erstmals konkrete Anforderungen an Gastankflaschen festgelegt. Dadurch bestehen nun einheitliche Vorgaben für Einbau, Befestigung, Kennzeichnungen, Versiegelung und Prüffristen.

Aus unserer Sicht sorgt die Ausgabe 2026 der G 607 für deutlich mehr Klarheit bei Einbau und Prüfung von Gastankflaschen.

Gleichzeitig zeigt sich, dass die Zulässigkeit eines Systems nicht allein vom äußeren Erscheinungsbild abhängt. Unterschiede bei Behältern, Zulassungen und Einbauarten können entscheidend sein.

Gerade bei Gastankflaschen lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Herstellerunterlagen und die konkrete Einbausituation. Nicht jede angebotene Lösung erfüllt automatisch die Anforderungen der G 607.

Aufgrund der unterschiedlichen Behältertypen, Zulassungen und Einbauvarianten empfiehlt sich bei Unsicherheiten die Unterstützung durch einen Fachbetrieb mit entsprechender Erfahrung.

Warum ist eine regelmäßige Kontrolle der Gasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen aus unserer Sicht wichtig?

Gas ist für uns im Campingfahrzeug sehr nützlich. Wir heizen, kühlen und kochen damit.

Gleichzeitig ist die Gefahr von Gas nicht zu unterschätzen. Das Einatmen von Gas kann ebenso tödlich enden wie eine Explosion oder ein Brand, wenn austretendes Gas durch eine Flamme entzündet wird.

Anders als bei einem feststehenden Haus sind die meisten von uns mit ihrem Wohnmobil oder Caravan zu verschiedenen Jahreszeiten auf unterschiedlich gut ausgebauten Straßen oder unbefestigten Wegen und Campingplätzen unterwegs.

Das bedeutet, dass Gasleitungen, Verschraubungen und gasbetriebene Geräte Schlaglöchern, Verwindungen und teils sehr unterschiedlichen Witterungsbedingungen ausgesetzt sind.

Natürlich kann man sich zum Beispiel durch Gaswarner schützen, die bei einer erhöhten Gaskonzentration warnen.

Dennoch halten wir zusätzlich eine regelmäßige Kontrolle der Gasanlage für sinnvoll.

So haben wir beispielsweise in unserem eigenen Fahrzeug bereits eine Undichtigkeit an der Verschraubung eines fest installierten Gasrohres festgestellt. Diese war zwar nur gering, hätte sich aber vermutlich im Laufe der Zeit verschlimmert, wenn wir sie nicht entdeckt und abgedichtet hätten.

Es geht dabei nicht nur um Ihre eigene Sicherheit, sondern auch um die Sicherheit Ihrer Nachbarn auf dem Camping- oder Stellplatz sowie aller anderen Verkehrsteilnehmer.

Schon allein deshalb empfehlen wir ausschließlich zugelassene Geräte zu verwenden und die Dichtigkeit der Gasanlage regelmäßig (mindestens alle 2 Jahre) überprüfen zu lassen, unabhängig davon, ob dies Pflicht ist oder nicht.

Gasprüfung für Ihr Wohnmobil bei uns

Wir wissen den Komfort, den das Gas uns beim Heizen, Kochen und Kühlen bringt, zu schätzen.

Gleichzeitig wissen wir aus unserer langjährigen Campingerfahrung und zahlreichen Gesprächen, wie gefährlich eine undichte Gasleitung oder ein defektes Gerät im Wohnmobil oder Wohnwagen sein kann.

Daher führen wir die Gasprüfung bei Ihrem Campingfahrzeug genau so gründlich durch, wie bei unserem eigenen Wohnmobil.

Unser Ziel ist, dass Sie mit Ihrem Campingfahrzeug sicher unterwegs sind!

Stellen wir Mängel fest, können wir diese in den meisten Fällen sofort beheben und dann die bestandene Gasprüfung bescheinigen.

Tipp: Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin

Wenn für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen noch keine gültige Gasprüfung vorliegt oder Sie nach der letzten Gasprüfung prüfpflichtige Änderungen vorgenommen haben, empfehlen wir, die Gasprüfung zeitnah durchführen zu lassen. Dies gilt insbesondere, bevor die Gasanlage genutzt oder das Fahrzeug bewegt wird.

Vereinbaren Sie jetzt einfach und unkompliziert Ihren Termin für die Gasprüfung.

Alternativ können Sie Ihren Termin per E-Mail an service@autarker.de oder telefonisch unter 08081 604700 vereinbaren.

Hilfreiche Angaben:

  • Wie viele gasbetriebene Geräte sind Ihrem Fahrzeug verbaut?
  • Wie alt sind Ihre Regler / Schläuche?
  • Haben Sie bereits Gasfilter?
  • Möchten Sie, dass wir Ihre Filter mit prüfen?

Wenn eine Gastankflasche verbaut ist:

  • Wer ist der Hersteller der Tankflasche?
  • Welche Zulassung hat die Tankflasche? (Dokumente mitbringen / vorab schicken)
  • Wie (mit welchem Zubehör) ist die Montage ausgeführt?
  • Wo sitzt die Betankung?

Schicken sie uns gerne ein Foto von Ihrem Gaskasten mit Regler mit.

Ablauf der Gasprüfung Ihres Wohnmobils bei uns

Die Gasprüfung beginnt bei uns mit der Besichtigung vom Gaskasten

Dabei kontrollieren wir den Gaskasten auf ausreichende Entlüftungsmöglichkeiten, die Flaschenhalterungen sowie den Gasregler, das Schlauchmaterial und die Abgasrohre auf offensichtliche Beschädigungen.

Bei Fahrzeugen mit Gastankflaschen prüfen wir zusätzlich die nach G 607 vorgeschriebenen Anforderungen an Zulässigkeit, Einbau, Befestigung, Versiegelung, Kennzeichnungen und Prüffristen.

Danach werden alle Geräte in Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen (z. B. Kühlschrank, Herd, Heizung, Backofen usw.) auf ihre eigentliche Funktion und die Funktion der Schutzmechanismen kontrolliert.

Am Beispiel Herd bedeutet dies:

Erreichen alle Flammen ein sauberes Flammenbild?

Wenn nicht, deutet dies auf eine eventuelle Verschmutzung des Brenners hin, der dann gereinigt werden sollte.

Außerdem prüfen wir, ob nach Erlöschen der Flamme bei weiterhin aufgedrehtem Bedienknopf, das temperaturgeführte Magnetventil die Gaszufuhr stoppt.

Wenn nicht, weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass hier ein erhebliches Gefahrenpotential besteht und bieten die Möglichkeit zum Austausch der betroffenen Bauteile an. Wird der Mangel nicht behoben, ist die Gasprüfung nicht bestanden.

Anschließend erfolgt die oben beschriebene Dichtheitsprüfung mittels Überdrucktest. Vor Beginn kontrollieren wir die Funktion unseres Prüfgeräts.

Stellen wir bei der Prüfung der Gasanlage einen Druckabfall fest, prüfen wir systematisch weiter:

Wir schließen alle Absperrhähne und wiederholen die Prüfung. Fällt der Druck jetzt nicht ab, wissen wir, dass die Undichtigkeit nicht in der Leitung zwischen dem Gasregler und den Absperrhähnen auftritt.

Als nächstes wird jeder einzelne Strang geprüft. Wenn wir so den Ursprung auf einen überschaubaren Bereich eingegrenzt haben, prüfen wir die Rohrleitung und alle Verbindungen mit Lecksuchspray.

Ihr Service-Plus

Da wir auch Fachwerkstatt sind, können wir in der Regel die Undichtigkeit auch gleich beheben.
Auch den Austausch abgelaufener Regler, Schläuche und Gastankflaschen übernehmen wir gerne. Wie oben beschrieben, ist nach dem Austausch vor der Wiederinbetriebnahme der Gasanlage eine erneute Gasprüfung erforderlich.

Bescheinigung

Wir bescheinigen das Ergebnis der Prüfung im gelben Gasprüfheft.

Zusätzlich erhält das Fahrzeug bei bestandener Prüfung eine Prüfplakette. Auf ihr ist der Termin der nächsten regulär fälligen Gasprüfung vermerkt.

Wir empfehlen Ihnen, wenn Sie eine Gasprüfung an Ihrem Wohnmobil bzw. Wohnwagen durchführen lassen, sich immer das Ergebnis dokumentieren zu lassen (auch wenn die Gasprüfung nicht bestanden wird), etwaige Beanstandungen baldmöglichst zu beheben und die Gasanlage erst nach erfolgreicher Gasprüfung wieder in Betrieb zu nehmen. So ist dies jetzt auch gesetzlich vorgeschrieben.

Die Themen Gasprüfung, G 607 und Gastankflaschen haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach verändert. Wir bemühen uns, diesen Beitrag regelmäßig zu aktualisieren und den jeweils aktuellen Stand wiederzugeben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine individuelle rechtliche oder technische Beratung zu hypothetischen Einzelfällen anbieten können.

Wenn Sie Interesse an einer Gasprüfung, dem Einbau einer Gastankflasche oder einer anderen technischen Leistung haben, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.

Ihr

Andreas Irmer

Häufige Fragen zur Gasprüfung

Ist die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen Pflicht?

Ja.

Für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage ist die Gasprüfung seit dem 19.06.2025 wieder gesetzlich vorgeschrieben. Die gesetzliche Grundlage ist § 60 StVZO.

Warum wird meine Gasprüfung nach G 607:2026 durchgeführt, obwohl § 60 StVZO auf die Ausgabe 2022 verweist?

Der § 60 StVZO wurde 2024 zuletzt aktualisiert und verweist auf das zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige DVGW-Arbeitsblatt G 607, Stand August 2022. Konkret steht dort in Abs. 1:

Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, auf ihre Kosten nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung“ (ISSN 0176-3490, DVGW, Bonn, August 2022) des Vereins „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn prüfen zu lassen (…)

Es wurde also die damalige Fundstelle (die ISSN-Nr. ist die genormte internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke des DVGW-Regelwerks) ausdrücklich in die Vorschrift aufgenommen.

Inzwischen wurde jedoch die Ausgabe Juni 2026 des DVGW-Arbeitsplatts veröffentlicht. Nach Auskunft des Deutschen Verbands Flüssiggas (DVFG) “ist das neue Arbeitsblatt bereits veröffentlicht und anzuwenden”. Gleichzeitig sei vorgesehen, die entsprechenden Verweise in der StVZO zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen.

Nach Angaben des DVFG besteht derzeit eine Übergangssituation. Während dieses Zeitraums wird in der Praxis regelmäßig auf die jeweils einschlägige Fassung des Arbeitsblatts abgestellt. Der DVFG hält hierbei eine pragmatische Handhabung für sachgerecht.

Für unsere Prüfpraxis bedeutet dies, dass wir Gasprüfungen auf Grundlage der G 607:2026 durchführen. Die wesentlichen fachlichen Neuerungen der Ausgabe 2026 betreffen die Anforderungen an Sachkundige sowie die Einführung von Anforderungen an Druckbehälter zur Selbstbefüllung.

Für Fahrzeughalter entstehen hierdurch keine Nachteile. Die Ausgabe 2026 ist die aktuelle Fassung des DVGW-Arbeitsblatts G 607 und beschreibt die derzeit geltenden technischen Anforderungen.

Dass die StVZO konkret die Fundstelle mit dem Stand August 2022 nennt und nicht allgemein auf die jeweils aktuelle Fassung verweist, ist zwar unglücklich, bei gesetzlichen Verweisen auf technische Regelwerke jedoch nicht ungewöhnlich. Häufig werden technische Regelwerke überarbeitet, während die Anpassung der gesetzlichen Verweise zeitversetzt erfolgt.

Wie oft muss die Gasprüfung durchgeführt werden?

Die Gasprüfung muss vor der ersten Inbetriebnahme der Gasanlage und anschließend alle 24 Monate durchgeführt werden.

Zusätzlich ist eine neue Gasprüfung erforderlich, wenn an der Gasanlage eine prüfpflichtige Änderung vorgenommen wurde.

Wie erkenne ich den nächsten Termin für die Gasprüfung?

Der Termin der nächsten regulär fälligen Gasprüfung ist auf der Prüfplakette sowie im gelben Gasprüfheft vermerkt. Auf der Plakette sind die Monatsnummern 1 bis 12 im Uhrzeigersinn auf dem Rand aufgedruckt. Die Monatszahl, die nach oben zeigt, gibt den Monat der Fälligkeit wieder. Die Jahreszahl steht auch auf der Plakette und die Plaketten sind je nach Jahr in unterschiedlichen Farben ausgeführt.

Wir empfehlen zusätzlich, den Termin in Ihrem Kalender oder Smartphone einzutragen.

Was passiert, wenn die Frist für die Gasprüfung überschritten wird?

Wird die Prüffrist überschritten, liegt ein Verstoß gegen § 60 StVZO vor.

Je nach Dauer der Fristüberschreitung können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Überschreitung.

Unabhängig davon empfehlen wir, die Gasanlage bis zur erfolgreichen Gasprüfung nicht zu nutzen.

Was passiert, wenn die Gasprüfung nicht bestanden wird?

Wird bei der Gasprüfung ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt, kann die Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Die festgestellten Mängel werden dokumentiert. Nach deren Behebung kann die Gasanlage erneut geprüft werden.

Bis zur erfolgreichen Gasprüfung darf die Gasanlage nicht verwendet werden.

Muss nach jeder Änderung an der Gasanlage eine neue Gasprüfung durchgeführt werden?

Eine neue Gasprüfung ist nach allen sogenannten prüfpflichtigen Änderungen erforderlich.

Ob eine Änderung prüfpflichtig ist, hängt davon ab, ob sie Auswirkungen auf die Sicherheit oder die Beurteilung der Gasanlage hat.

Typische Beispiele erläutern wir in den weiteren FAQ.

Was zählt als prüfpflichtige Änderung?

Eine prüfpflichtige Änderung liegt vor, wenn an der Gasanlage Änderungen vorgenommen werden, die im Rahmen der Gasprüfung bewertet werden.

In diesen Fällen muss die Gasanlage vor der Wiederinbetriebnahme erneut geprüft werden.

Typische Beispiele erläutern wir in den folgenden Fragen.

Ist der Einbau eines Gasreglers eine prüfpflichtige Änderung?

Ja.

Der Einbau eines Gasreglers stellt seit Juni 2025 eine prüfpflichtige Änderung dar. Vor der Wiederinbetriebnahme der Gasanlage muss daher eine neue Gasprüfung durchgeführt werden.

Muss nach dem Austausch eines Gasschlauchs eine neue Gasprüfung durchgeführt werden?

Ja.

Nach Auskunft des Deutschen Verbands Flüssiggas (DVFG) stellt der Tausch von Anlagenteilen eine prüfpflichtige Änderung dar.

Dazu gehören auch Gasschläuche. Nach dem Austausch muss die Gasanlage daher vor der Wiederinbetriebnahme erneut geprüft werden.

Dies gilt unabhängig davon, ob die letzte Gasprüfung erst vor kurzer Zeit durchgeführt wurde. Nach erfolgreicher Prüfung beginnt die neue Prüffrist erneut.

Ist der Einbau einer Gastankflasche eine prüfpflichtige Änderung?

Ja.

Mit der Ausgabe 2026 des DVGW-Arbeitsblatts G 607 werden Gastankflaschen ausdrücklich als „Druckbehälter zur Selbstbefüllung“ berücksichtigt.

Der Einbau einer Gastankflasche erfordert vor der Wiederinbetriebnahme der Gasanlage eine neue Gasprüfung.

Ist der Aus- und Wiedereinbau einer Gastankflasche eine prüfpflichtige Änderung?

Ja. Wird eine Gastankflasche ausgebaut und anschließend wieder eingebaut, muss die Gasanlage vor der Wiederinbetriebnahme erneut geprüft werden.

Ist eine beschädigte Versiegelung einer Gastankflasche eine prüfpflichtige Änderung?

Ja. Die G 607 bewertet die Versiegelung als Bestandteil der Anforderungen an Gastankflaschen. Wird die Versiegelung beschädigt oder entfernt, ist eine erneute Gasprüfung erforderlich.

Wer darf eine Gasprüfung durchführen?

Die rechtlich verbindliche Gasprüfung darf nur von einem anerkannten Gassachkundigen durchgeführt werden. Bei autarker.de ist Andreas Irmer Gassachkundiger.

Die Anforderungen an Ausbildung, Anerkennung und regelmäßige Weiterbildung sind im DVGW-Arbeitsblatt G 607 geregelt.

Welche Unterlagen sollte ich zur Gasprüfung mitbringen?

Der Gassachkundige benötigt immer folgende Unterlagen:

  • das gelbe Gasprüfheft oder die Herstellerbescheinigung (Wenn Sie diese nicht mitbringen, muss der Gassachkundige die Anlage komplett neu erfassen, was aufwändig ist und hohe Kosten erzeugen kann. Siehe „Was muss ich tun, wenn mein gelbes Gasprüfheft fehlt?“)
  • Unterlagen zu Gastankflaschen
  • Unterlagen zu besonderen Einbauten oder Umbauten
  • Herstellerunterlagen, falls Änderungen an der Gasanlage vorgenommen wurden

Bei Gastankflaschen zusätzlich

  • Wer ist der Hersteller der Tankflasche?
  • Welche Zulassung hat die Tankflasche? (Dokumente mitbringen / vorab schicken)
  • Wie (mit welchem Zubehör) ist die Montage ausgeführt?
  • Wo sitzt die Betankung?

Schicken sie uns gerne ein Foto von Ihrem Gaskasten mit Regler mit.

Was muss ich tun, wenn mein gelbes Gasprüfheft fehlt?

Kein Problem. Wenn Ihr gelbes Gasprüfheft verloren gegangen ist oder nicht mehr auffindbar ist, kann der Gassachkundige in der Regel ein neues Heft ausstellen.

Hilfreich sind die Herstellerbescheinigung und Unterlagen von sämtlichen zu prüfenden Geräten, falls diese noch vorliegen.

Andernfalls muss der Gassachkundige die notwendigen Angaben an jedem Gerät einzeln ablesen und nachtragen. Das ist zeitintensiv und kann zu deutlich höheren Kosten führen.

Was ist eine Herstellerbescheinigung?

Die Herstellerbescheinigung (Herstellerbescheinigung für die Erstabnahme von Flüssiggasanlagen gemäß DIN EN 1949 bzw. Herstellerkonformitätsbescheinigung) ist das Dokument, mit dem der Fahrzeughersteller die ursprünglich eingebaute Gasanlage dokumentiert. Sie enthält Angaben zu den verbauten Gasgeräten. Der erste Käufer erhält sie immer zusammen mit dem Fahrzeug. Die Herstellerbescheinigung sollte immer beim Fahrzeug verbleiben.

Brauche ich für die Gasprüfung einen Termin?

Ja.

Da für die Gasprüfung ein anerkannter Gassachkundiger verfügbar sein muss, empfehlen wir grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung.

Wie kann ich einen Termin für die Gasprüfung vereinbaren?

Einen Termin bei uns können Sie bequem online vereinbaren.

Alternativ sind Terminvereinbarungen per E-Mail an service@autarker.de oder telefonisch unter 08081 604 70 0 möglich.

Was kostet eine Gasprüfung beim Wohnmobil oder Wohnwagen?

Die Kosten hängen vom Fahrzeug, dem Umfang der Anlage und eventuell festgestellten Mängeln ab. Gerne erstellen wir Ihnen vorab eine Einschätzung oder nennen Ihnen den aktuellen Preis bei der Terminvereinbarung.

Wie lange dauert eine Gasprüfung?

Die Dauer hängt vom Fahrzeug und dem Zustand der Gasanlage ab. Werden keine Mängel festgestellt, ist die Prüfung bei uns in der Regel in 30 Minuten abgeschlossen. Wird eine Undichtigkeit oder andere Mängel festgestellt, dauert die Prüfung länger und wir prüfen in Abstimmung mit dem Kunden, ob wir den Mangel sofort beseitigen können oder ggf. Bauteile bestellen müssen.

Ist die Gasprüfung Teil der Hauptuntersuchung (HU / TÜV)?

Nein.

Die Gasprüfung ist eine eigenständige Prüfung und keine Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung.

Eine gültige Gasprüfung ist trotzdem gesetzlich vorgeschrieben und muss unabhängig von der HU durchgeführt werden.

Warum bieten TÜV, DEKRA und andere Organisationen trotzdem Gasprüfungen an?

Viele Prüfgesellschaften bieten sowohl Hauptuntersuchungen als auch Gasprüfungen an.

Dabei handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Prüfungen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.

Die Gasprüfung ist nicht Bestandteil der Hauptuntersuchung. Dass beide Prüfungen häufig beim selben Anbieter stattfinden, führt jedoch regelmäßig zu Missverständnissen. Häufig werden sogar getrennte Unterlagen oder Rechnungen erstellt.

Werden Gastankflaschen jetzt geprüft?

Ja. Mit der Ausgabe 2026 des DVGW-Arbeitsblatts G 607 werden Gastankflaschen erstmals ausdrücklich bei der Gasprüfung berücksichtigt.

Warum wird die Gastankflasche bei der Gasprüfung geprüft, aber nicht bei der Hauptuntersuchung?

Die Hauptuntersuchung (HU) und die Gasprüfung sind zwei unterschiedliche Prüfungen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.

Die Hauptuntersuchung prüft nur die in den entsprechenden Vorschriften ausdrücklich aufgeführten Prüfpunkte. Gastankflaschen zur Versorgung von Heizung, Kühlschrank oder Kocher gehören nicht dazu.

Die Gasprüfung erfolgt dagegen nach § 60 StVZO und dem DVGW-Arbeitsblatt G 607. Dort werden Gastankflaschen seit der Ausgabe 2026 ausdrücklich berücksichtigt.

Was wird bei Gastankflaschen geprüft?

Bei Gastankflaschen werden unter anderem geprüft:

  • Zulässigkeit des Systems
  • ordnungsgemäßer Einbau
  • Befestigung
  • Versiegelung
  • Kennzeichnungen und Warnhinweise
  • Füllanschluss
  • Einhaltung der Prüffristen

Zusätzlich wird beurteilt, ob der verwendete Behälter grundsätzlich für diesen Einsatzzweck zulässig ist.

Warum wird bei Gastankflaschen jetzt die Zulässigkeit geprüft?

Die Ausgabe 2026 der G 607 unterscheidet ausdrücklich zwischen Gastankflaschen („Druckbehälter zur Selbstbefüllung“) und Tanks nach UN-Regelung Nr. 67.

Vermeintlich gleich aussehende Behälter können unterschiedliche Zulassungen haben. Deshalb wird bei der Gasprüfung nicht nur der Einbau beurteilt, sondern auch die grundsätzliche Zulässigkeit des verwendeten Behälters.

Was bedeutet die Zulässigkeit einer Gastankflasche?

Die Zulässigkeit beschreibt, ob eine Gastankflasche nach den Vorgaben der G 607 grundsätzlich als „Druckbehälter zur Selbstbefüllung“ verwendet werden darf.

Dabei spielen unter anderem die Zulassung des Behälters, die Herstellerunterlagen, die vorgesehene Verwendung sowie die konkrete Einbausituation eine Rolle.

Deshalb wird bei der Gasprüfung nicht nur der Einbau geprüft, sondern auch die grundsätzliche Zulässigkeit des verwendeten Systems.

Woran erkenne ich, ob meine Gastankflasche zulässig ist?

Allein anhand des Aussehens lässt sich das nicht beurteilen.

Die Gastankflasche muss nach Richtlinie 2014/68/EU zur Befüllung mit Flüssiggas, mit Befüllarmaturen nach UN-Regelung Nr. 67 ab Änderungsserie 01, ausgelegt zur Selbstbefüllung an öffentlichen Tankstellen zugelassen sein.

Ein nach UN-Regelung Nr. 67 ab Änderungsserie 01 eingebauter Tank in Flaschenform ist kein Druckbehälter zur Selbstbefüllung im Sinne der G607.

Deshalb kann die Zulässigkeit nicht allein anhand einer Kennzeichnung oder eines Fotos beurteilt werden. Indizien sind die CE-Kennzeichnung, die Konformitätserklärung und die Bedienungsanleitung des Herstellers.

Reicht eine UN-R67-Zulassung aus?

Nein.

Die G 607 unterscheidet ausdrücklich zwischen Gastankflaschen („Druckbehälter zur Selbstbefüllung“) und Tanks nach UN-Regelung Nr. 67.

Ein Tank in Flaschenform mit UN-R67-Zulassung gilt deshalb nicht automatisch als Gastankflasche im Sinne der G 607. Für die Bewertung werden zusätzlich die Herstellerunterlagen, die vorgesehene Verwendung und die Einbausituation berücksichtigt.

Warum können äußerlich gleiche Gastankflaschen unterschiedlich bewertet werden?

Weil das Aussehen allein nichts über die Zulässigkeit aussagt.

Vermeintlich identische Behälter können unterschiedliche Zulassungen, Herstellerfreigaben oder Verwendungszwecke haben.

Deshalb werden bei der Gasprüfung nicht nur die Gastankflasche selbst, sondern auch deren Unterlagen, Zulassungen und Einbausituation bewertet.

Was bedeutet die Versiegelung bei einer Gastankflasche?

Die Versiegelung soll erkennen lassen, ob die Gastankflasche oder ihre Befestigung seit der letzten Prüfung verändert wurde.

Mit der Ausgabe 2026 der G 607 kommt der Versiegelung eine besondere Bedeutung zu. Wird die Versiegelung beschädigt oder entfernt, macht dies eine erneute Gasprüfung erforderlich.

Wie die Versiegelung bei einer Alugas-Gastankflasche in der Praxis aussieht, zeigen wir in unserem Gastankflaschen-Beitrag.

Mein Fahrzeug verfügt über eine gültige Gasprüfung. Die installierte Gastankflasche entspricht jedoch nicht in allen Punkten den Anforderungen der G 607:2026 (z. B. fehlende Versiegelung oder Betankung im Gaskasten). Muss ich sofort etwas ändern?​

Eine neue Ausgabe der G 607 stellt für sich genommen keinen zusätzlichen Prüfanlass dar. Bereits durchgeführte Gasprüfungen bleiben gültig.

Anders verhält es sich bei prüfpflichtigen Änderungen. Hierzu zählen sowohl der Einbau einer Gastankflasche als auch Änderungen an der Anlage, mit denen diese an die neuen Anforderungen angepasst wird.

Nach Auskunft des DVFG sollten Betreiber sich möglichst frühzeitig um erforderliche Anpassungen kümmern. Dies gilt insbesondere für Anlagen, die in Deutschland an öffentlichen Tankstellen betankt werden sollen. Der DVFG weist darauf hin, dass die Regelungen zur Betankung ausdrücklich auf die Anforderungen der G 607 Bezug nehmen.

Zudem wissen wir nicht, wie dies von anderen Stellen, z. B. im Falle eines Unfalls bewertet wird.

Wir empfehlen daher, die notwendigen Anpassungen möglichst zeitnah vorzunehmen und eine neue Gasprüfung durchführen zu lassen.

Meine Gastankflasche wurde schon vor Jahren eingebaut. Muss ich wegen der G 607:2026 etwas ändern?

Ein ausdrücklicher Hinweis, zum sofortigen Nachtrag steht nicht in der G607.

Ob Handlungsbedarf besteht, hängt vom verwendeten Behälter, den vorhandenen Unterlagen, der Einbausituation und dem aktuellen Zustand der Anlage ab.

Siehe auch die Frage „Mein Fahrzeug verfügt über eine gültige Gasprüfung. Die installierte Gastankflasche entspricht jedoch nicht in allen Punkten den Anforderungen der G 607:2026 (z. B. fehlende Versiegelung oder Betankung im Gaskasten). Muss ich sofort etwas ändern?“

Wir empfehlen, dies bereits jetzt zu prüfen und notwendige Anpassungen, Eintragungen sowie die erforderliche Gasprüfung so schnell wie möglich vorzunehmen; schon aus Sicherheitsgründen und im Hinblick auf mögliche Bewertungen von Versicherungen oder Behörden nach einem Unfall.

Darf ich mit meiner Tankflasche überall tanken?

Nicht zwingend.

Weder die StVZO noch die G 607 regeln, an welchen Tankstellen Druckbehälter zur Selbstbefüllung befüllt werden dürfen.

Die G 607 weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zulässigkeit der Selbstbefüllung an öffentlichen Tankstellen im Einzelfall zu klären ist.

Derzeit sind die verschiedenen technischen und rechtlichen Regelwerke im Zusammenhang mit Druckbehältern zur Selbstbefüllung noch nicht vollständig aufeinander abgestimmt.

Der DVFG weist darauf hin, dass für die Befüllung von Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen in Deutschland weitere Anpassungen technischer Regelwerke erforderlich sind und sich entsprechende Regelungen in Vorbereitung befinden.

Als Fachbetrieb können und dürfen wir keine verbindliche Rechtsberatung erteilen und beschränken uns daher auf die Darstellung des derzeit bekannten technischen und rechtlichen Sachstands.

Meine Gastankflasche ist 10 Jahre alt. Was muss ich tun?

Setzen Sie sich mit Ihrem Verkäufer oder Einbaupartner in Verbindung.

Wir bieten z. B. für Alugas- und Gaslowflaschen einen Austausch an.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag über Gastankflaschen.

Muss ich für eine Gastankflasche eine TÜV-Abnahme durchführen lassen?

Nein. Eine zusätzliche Abnahme im Rahmen der Hauptuntersuchung ist für die von uns angebotenen Gastankflaschen nicht vorgesehen.

Die Anforderungen an Gastankflaschen ergeben sich aus dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 und werden im Rahmen der Gasprüfung bewertet.

Muss ich nach dem Einbau einer Gastankflasche sofort zur Gasprüfung?

Ja. Der Einbau einer Gastankflasche stellt eine prüfpflichtige Änderung dar.

Vor der Wiederinbetriebnahme der Gasanlage muss daher eine neue Gasprüfung durchgeführt werden.

Darf ich meine Gastankflasche selbst einbauen?

Grundsätzlich ist ein Selbsteinbau möglich.

Unabhängig davon muss die Anlage und der Einbau den geltenden Vorschriften entsprechen. Außerdem ist nach dem Einbau vor der Wiederinbetriebnahme der Gasanlage eine Gasprüfung erforderlich.

Gibt es vorgeschriebene Aufkleber für Gastankflaschen?

Ja. Im Flaschenkasten ist ein Hinweis mit folgenden Inhalten anzubringen:

  • · „Druckbehälter darf nicht entfernt werden.“
  • · „Betankung nur im fixierten Zustand zulässig.“
  • · „Versiegelung des Einbaus nicht zerstören.”

Vorgaben zur Größe, Gestaltung oder Ausführung der Aufkleber enthält die G 607 nicht.

Bis wann muss ein Gasregler ersetzt werden?

Maßgeblich sind die Angaben des Herstellers.

Ist beispielsweise auf dem Regler das Baujahr 2017 angegeben und gilt eine maximale Verwendungsdauer von 10 Jahren, muss der Regler spätestens bis 31.12.2027 ersetzt werden. Die genauen Fristen können je nach Hersteller und Bauteil variieren. Maßgeblich sind die Herstellerangaben.

Auch die Gasschläuche müssen nach einer bestimmten Zeit ausgetauscht werden.

Vor der Wiederinbetriebnahme der Gasanlage ist eine Gasprüfung durchzuführen.

Gilt die Gasprüfung trotzdem 24 Monate, wenn mein Gasregler vorher sein Ablaufdatum erreicht?

Die Gültigkeit der Gasprüfung und das Ablaufdatum bzw. die Austauschfristen einzelner Bauteile sind zwei unterschiedliche Themen.

Der bevorstehende Austausch wird im gelben Gasprüfheft dokumentiert. Der Gasregler muss jedoch spätestens zum Ablauf seiner zulässigen Verwendungsdauer ersetzt werden.

Vor der Wiederinbetriebnahme der Gasanlage ist eine neue Gasprüfung durchzuführen.

Muss ich nach dem Einbau eines Gasreglers sofort zur Gasprüfung?

Ja.

Der Einbau eines Gasreglers stellt eine prüfpflichtige Änderung dar.

Vor der Wiederinbetriebnahme der Gasanlage muss daher eine neue Gasprüfung durchgeführt werden.

Werden Austausch- und Prüffristen bei der Gasprüfung berücksichtigt?

Ja.

Im Rahmen der Gasprüfung wird geprüft, ob vorgeschriebene Austausch- und Prüffristen eingehalten werden.

Dazu gehören insbesondere Gasregler, Hochdruckschläuche sowie Gastankflaschen.

Was passiert, wenn Regler, Schläuche oder andere Bauteile ablaufen?

Für verschiedene Bauteile der Gasanlage gelten vorgeschriebene Austausch- oder Prüffristen.

Dazu gehören insbesondere Gasregler, Hochdruckschläuche sowie Gastankflaschen.

Werden diese Fristen überschritten, kann die Gasprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen Bauteile müssen zunächst ersetzt oder, wenn möglich, geprüft werden.

Es gibt keine farbliche Vorgabe, häufig wird sie auf gelbem Papier ausgestellt.

Muss mein Gasfilter bei der Gasprüfung geprüft werden?

Nein.

Ein Gasfilter ist grundsätzlich kein prüfpflichtiges Bauteil der Gasanlage. Deshalb führt ein fehlender oder gesättigter Filtereinsatz allein nicht automatisch zu einem negativen Prüfergebnis.

Wir empfehlen dennoch, Gasfilter entsprechend den Herstellerangaben zu warten und die Filtereinsätze regelmäßig zu wechseln, um Gasregler und Gasgeräte vor Verschmutzungen zu schützen.

Was darf im Gaskasten eingebaut sein?

Im Gaskasten dürfen grundsätzlich nur die dafür vorgesehenen gasrelevanten Komponenten verbaut werden.

Zusätzliche Einbauten können Einfluss auf Belüftung, Sicherheit und Zulässigkeit der Anlage haben.

Ob ein konkreter Einbau zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte im Zweifel mit einem Gassachkundigen abgestimmt werden.

Darf im Gaskasten Elektrik verbaut werden?

Grundsätzlich ist Elektrik im Gaskasten nicht erlaubt.

Nur ganz bestimmte Ausrüstungsteile sind hiervon ausgenommen.

Kleinspannungs-Ausrüstungsteile (ELV: extra low voltage) für die Steuerung der Gasversorgung. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Gasfernschalter, Heizelemente für Druckregelgeräte, Zubehör zur Fernanzeige einer automatischen Umschalteinrichtung oder einer Gastankflasche

Andere elektrische Ausrüstungsteile, die nachweislich mindestens der Kategorie II 3 G Ex IIA T2 (siehe Richtlinie 2014/34/EU, Anhang II, B2.3) entsprechen; d. h. Gerätekategorie 3 oder besser (2 oder 1), Temperaturklasse T2 oder besser (T3, T4, T5, T6).

Alle elektrischen Bauteile müssen so ausgeführt und installiert sein, dass sie keine mögliche Zündquelle darstellen.

Die Zulässigkeit sollte deshalb im Zweifel durch einen Gassachkundigen beurteilt werden.

Darf ich Kabel durch den Gaskasten führen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja.

Kabel müssen an geschützter Stelle durch den Gaskasten geführt werden, ohne Verbindungsstellen durchlaufen und durch einen Kabelkanal gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein. Die G 607 fordert hierfür unter anderem eine geschützte Verlegung getrennt nach 12 V und 230 V in jeweils einem durchgängigen Kabelkanal. Bei hoher mechanischer Beanspruchung ist ein Isolierrohr entsprechend Stoßbeanspruchung AG 3 erforderlich

Nicht jede vorhandene Installation erfüllt diese Anforderungen. Deshalb sollte bei Umbauten oder Nachrüstungen geprüft werden, ob die Verlegung den aktuellen Vorgaben entspricht.

Führt autarker.de auch gewerbliche Gasprüfungen durch?

Nein.

Wir führen Gasprüfungen ausschließlich an Freizeitfahrzeugen wie Wohnmobilen und Wohnwagen durch.

Was muss ich tun, wenn ich meine Gasanlage nicht mehr verwenden möchte?

Wenn Sie die Gasanlage Ihres Wohnmobils oder Wohnwagens dauerhaft außer Betrieb nehmen möchten, reicht es nicht aus, einfach die Gasflasche zu entfernen.

Nach der G 607 müssen unter anderem die Versorgungsanlage, Druckregler, Schlauchleitungen und gegebenenfalls weitere Sicherheitseinrichtungen entfernt werden. Die verbleibenden Rohrleitungen sind dauerhaft zu verschließen. Die Außerbetriebnahme ist anschließend in der Prüfbescheinigung zu dokumentieren.

Wir empfehlen daher, die Außerbetriebnahme vorab mit einem Gassachkundigen abzustimmen.

Sind Flüssiggastanks in den Fahrzeugpapieren eingetragen, sollten Sie zusätzlich mit der Zulassungsbehörde klären, ob eine Berichtigung der Fahrzeugdokumente erforderlich ist.

autarker.de vom 30.08.2019 bis 08.09.2019 auf dem Caravan Salon in Düsseldorf.

Die weltgrößte Campingmesse, der Caravan Salon Düsseldorf öffenet am 30.08.2019 (Fachbesuchertag) wieder ihre Pforten. Für alle Besucher ist sie vom 31.08.2019 bis 08.09.2019 geöffnet.

Sie finden uns 2019 wieder mitten in Halle 7A, Stand D18.

Wir werden sowohl bewährte Produkte, als auch neue Produkte und Infos für Outdoor- und Campingbegeisterte dabei haben und freuen uns auf zehn Tage erlebnisreiche Messe mit Ihnen.

Unser Geschäft bleibt vom 22.08. 2019 bis 15.09.2019 messe- und fortbildungsbedingt geschlossen.

Da wir mit unserem Team alle in Düsseldorf sind, können Bestellungen auch erst nach unserer Rückkehr bearbeitet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ab dem 16.09.2019 sind wir wieder zu unseren Öffnungszeiten erreichbar.