Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten: EMV-Richtlinien, E-Nummern und was diese Zertifizierungen aussagen

Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten: EMV-Richtlinien, E-Nummern und was diese Zertifizierungen aussagen

Wenn Sie für Ihr Campingfahrzeug neues elektrisches oder elektronisches Zubehör kaufen, sollten Sie immer darauf achten, dass dieses eine so genannte „E-Nummer“ besitzt. Das bedeutet kurz gesagt, dass das jeweilige Gerät richtig funktioniert, vorgeschriebene Emissions-Grenzwerte einhält und weder andere Geräte in ihrem ordnungsgemäßen Betrieb stört, noch selbst gestört wird. 

Leider wird diese Zertifizierung auch bei einigen Produkten durchaus namhafter Hersteller häufig nicht durchgeführt – obwohl dies nicht nur die Funktion anderer elektronischer Ausrüstung beeinträchtigen, sondern im schlimmsten Fall sogar ein Sicherheitsrisiko darstellen oder zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen kann!

Bei autarker.de achten wir daher sehr darauf, dass alle von uns verkauften Geräte das entsprechende Genehmigungsverfahren durchlaufen haben und z.B. die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) bestätigt wurde.

Im Folgenden finden Sie ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die elektromagnetische Verträglichkeit.

Was ist eine E-Nummer?

Die E-Nummer kennzeichnet, dass ein Bauteil, z. B. in einem Fahrzeug, im europäischen Genehmigungsverfahren genehmigt wurde. Es gibt verschiedene Richtlinien. Z. B. gilt für Fenster in Fahrzeugen eine andere Richtlinie als für elektronische Geräte.

Die Genehmigung ist ersichtlich durch die sogenannte E-Nummer.

In unserem Beitrag geht es um die elektromagnetische Verträglichkeit von in Fahrzeugen verbauten Geräten.

Wo sind die Vorschriften zur „elektromagnetischen Verträglichkeit“ (EMV) geregelt?

Ein elektrisches und/oder elektronisches Gerät oder eine Gerätegruppe, das/die zusammen mit den zugehörigen elektrischen Anschlüssen und Leitungen Teil eines Fahrzeugs ist und eine oder mehrere besondere Funktionen erfüllt („elektrische/elektronische Unterbaugruppe“, EUB) bedarf unter bestimmten Bedingungen einer Genehmigung.

Konkret geregelt ist dies in der „Regelung Nr. 10 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit“

Die Regelung gilt unter anderem auch für Wohnmobile und Caravans und betrifft elektronische Geräte, die fest im Fahrzeug verbaut werden.

Unter Punkt 3.2.1 der Richtlinie findet sich folgendes Schaubild, an dem man gut erkennen kann, welche Produkte eine Genehmigung benötigen und welche nicht.

Schaubild Klassifikation EBU
aus Punkt 3.2.1 der Regelung Nr. 10 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE)

Was bedeutet „elektromagnetische Verträglichkeit“ und was genau wird im Zertifizierungsverfahren geprüft?

Die Geräte werden auf gestrahlte und leitungsgeführte Störungen sowie auf Störfestigkeit gegenüber gestrahlten und leitungsgeführten Störungen geprüft.

Dazu wird vom technischen Dienst in Zusammenarbeit mit dem Hersteller ein Prüfplan erstellt. Dieser muss mindestens die Vorgehensweise, simulierte Funktion(en), überprüfte Funktion(en), Kriterien für Bestehen/Nichtbestehen und geplante Emissionen enthalten.

Das Gerät muss also zum einen richtig funktionieren und zum anderen bestimmte Emissionswerte einhalten. So ist sichergestellt, dass es keine anderen (ebenfalls festverbaute) Geräten „stört“ und von diesen auch nicht „gestört“ wird.

Ist es gefährlich, wenn Geräte ohne Genehmigungsverfahren bzw. E-Nummer eingebaut werden?

Das können wir nicht abschließend beantworten. Möglicherweise kann ein Gerät ohne Zertifizierung (E-Nummer) genauso sicher sein, wie eines, dass das Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen hat. 

Genauso kann es aber sein, dass durch ein nicht genehmigtes Gerät Störungen ausgehen oder es selbst nicht korrekt funktionieren kann, wenn es von anderen Geräten „gestört“ wird. Schlimmstenfalls kann eine Gefahr von dem Gerät ausgehen. Lassen Sie uns einige Bespiele ansehen:

Durch ein Störgerät könnte es zum Beispiel während der Fahrt dazu kommen, dass sich die Scheibenwischer einschalten. (Ok, das ist nicht weiter schlimm, außer, dass man sich erschreckt. Aber was ist denn, wenn das Radio plötzlich auf voller Lautstärke läuft und gleichzeitig der Bremsassistent eine Notbremsung macht. Hat man dann das Fahrzeug noch im Griff?

Es geht bei der EMV nicht darum, dass Geräte anfangen zu brennen oder ähnliches. Es geht eher darum, dass es unkontrollierte Aktionen geben könnte, die den Fahrer so ablenken und oder behindern, dass es dadurch zu einem Unfall kommen kann.

Wie sieht es mit Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz bei Geräten ohne EMV-Zertifizierung aus?

Der Einsatz eines nicht zugelassenen Gerätes kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen. Wenn keine Betriebserlaubnis besteht, hat dies auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.

Zudem kann möglicherweise im Falle eins Schadens (z. B. bei einem Unfall) der Versicherungsschutz erlöschen, wenn nicht genehmigte Geräte im Fahrzeug verbaut sind. Dies sollten Sie im Zweifelsfall vor einem Kauf mit Ihrer Versicherung klären.

Woran erkenne ich, dass ein Gerät die EMV-Genehmigung nach der Regelung Nr. 10 hat?

An dem Gerät wird ein Genehmigungszeichen angebracht, bestehend aus einem Kreis, in dem sich der Buchstabe „E“ und eine Zahl befindet, der Nummer der Regelung mit nachgestelltem R, einen Bindestrich und der Genehmigungsnummer.

Unser Beispielfoto stammt von einem Radio, das in Spanien (E 9) nach der Richtlinie Nr. 10 unter der Genehmigungsnummer 1XXXX genehmigt worden ist. Aus der Genehmigungsnummer geht hervor, dass die Genehmigung nach den Vorschriften der Regelung Nr. 10 in ihrer durch die Änderungsserie 05 geänderten Fassung erteilt wurde.  

Benötigen auch Ersatzteile eine E-Nummer?

Ersatz- und Nachrüstteile benötigen unter bestimmten, strengen Voraussetzungen keine Typgenehmigung. Dies ist in Ziffern 3.2.8 und 3.2.9 der Richtlinie Nr. 10 geregelt: 

Ersatzteile benötigen keine Typgenehmigung, wenn sie durch eine Identifikationsnummer eindeutig als Ersatzteil gekennzeichnet sind und wenn sie identisch sind mit dem entsprechenden Bauteil des Originalgeräteherstellers (OEM-Hersteller) eines bereits typgenehmigten Fahrzeugs und vom gleichen Hersteller stammen.

Nachrüstteile, die zum Einbau in Kraftfahrzeuge bestimmt sind, benötigen keine Typgenehmigung, wenn sie nicht im Zusammenhang mit Funktionen der Störfestigkeit stehen und der Hersteller eine Erklärung dazu ausstellt, dass die EUB (das Nachrüstteil) die Anforderungen dieser Regelung erfüllt und insbesondere die definierten Grenzwerte einhält. 

Beispiele:

  • Hersteller bietet Produkt auch für Ersatzteile an und bezieht sich auf Originalteil (OEM)
    Markenhersteller bauen Scheibenwischermotoren und verkaufen diese als Markenprodukt. Dieselben Hersteller verkaufen identische Produkte aber unter anderem Namen zu günstigeren Preisen.
  • Hersteller weist nach, dass das Teil identisch mit dem Originalteil (OEM) ist
    Dies kann unter anderem bei abgelaufenen Patenten entstehen. Wenn ein zweiter Hersteller dieselben Produkte verwendet, um eine Baugruppe zu fertigen, kann er unter Umständen eine zusätzliche Prüfung umgehen.

Elektromagnetische Verträglichkeit von beliebtem Camping- und Reisemobilzubehör

LiFePo-Aufbaubatterie:

Das Batteriemangementsystem von LiFePo-Batterien ist elektronisch und besitzt zumeist auch Kommunikationskomponenten (z.B. Bluetooth). Diese sind wie auch andere Bauteile betroffen. Eine Bleibatterie dagegen hat keine elektronischen Bauteile und ist daher, soweit wir es verstehen, nicht davon betroffen

  • EUB zum Einbau in Fahrzeuge?
    Ja, eine LiFePo-Aufbaubatterie wird in Fahrzeuge eingebaut.
  • Passive EUB oder System?
    Nein, eine LiFePo-Aufbaubatterie ist ein aktives System.
  • Benutzung durch technische Mittel auf das stillstehende Fahrzeug beschränkt?
    Nein, sie funktioniert auch, wenn das Fahrzeug bewegt wird. Besonders durch das sogenannte Trennrelais besteht während der Fahrt eine Verbindung zur Motorelektrik.
  • Mechanisch am Fahrzeug angebracht, kann ohne Werkzeug nicht auseinandergebaut oder entfernt werden?
    Ja, für den Ein- und Ausbau benötige ich Werkzeug.

Die Regelung Nr. 10 ist anzuwenden. Eine LiFePo-Aufbaubatterie bedarf einer Genehmigung. Genehmigte Batterien müssen über eine E-Nr. verfügen.

Wechselrichter:

  • EUB zum Einbau in Fahrzeuge?
    Ja, ein Wechselrichter wird in Fahrzeuge eingebaut.
  • Passive EUB oder System?
    Nein, ein Wechselrichter ist ein aktives System.
  • Benutzung durch technische Mittel auf das stillstehende Fahrzeug beschränkt?
    Nein, er funktioniert auch, wenn das Fahrzeug bewegt wird.
  • Mechanisch am Fahrzeug angebracht, kann ohne Werkzeug nicht auseinandergebaut oder entfernt werden?
    Ja, für den Ein- und Ausbau benötige ich Werkzeug.

Die Regelung Nr. 10 ist anzuwenden. Ein Wechselrichter bedarf einer Genehmigung. Genehmigte Wechselrichter müssen über eine E-Nr. verfügen.

Mobiler Stromkoffer CamperCase®:

  • EUB zum Einbau in Fahrzeuge?
    Nein, das CamperCase® wird nicht in Fahrzeuge eingebaut.
    Selbst wenn man sagen würde, das CamperCase® bekommt einen Stellplatz im Fahrzeug, so könnte es jederzeit ohne Werkzeug wieder entnommen werden.

Die Regelung Nr. 10 ist nicht anzuwenden. Das CamperCase® bedarf keiner Genehmigung.

Weitere Beispiele für Geräte, die eine E-Nummer benötigen

  • Ladebooster (Link auf unsere Ladeboosterseite) werden fest mit dem Fahrzeug verbunden und funktionieren ja gerade während der Fahrt.
  • Auch Solarregler (Link auf PV Seite) können bei Dachanlagen während der Fahrt funktionieren. Anders sieht es bei tragbaren Anlagen aus, die nur im Stand aufgebaut bzw. angeschlossen werden können.

Gerne bieten wir Ihnen hierzu eine ausführliche und individuelle Beratung an, um die für Sie optimale Autarkie-Lösung mit hochwertigen und zertifizierten Geräten zu erarbeiten. Hier können Sie Ihr persönliches Beratungspaket anfragen.