Was Sie jetzt wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gasprüfpflicht ist derzeit unbefristet ausgesetzt.
- Eine gültige Gasprüfung ist damit nicht für das Bestehen der Hauptuntersuchung (“TÜV”) erforderlich.
- Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen dennoch dringend eine regelmäßige Gasprüfung.
- Wir führen die Prüfung auf freiwilliger Basis durch und bestätigen Ihnen das Ergebnis schriftlich.
Immer wieder erreichen uns Fragen zur Gasprüfung. Heute informieren wir Sie zu dem uns bekannten rechtlichen Sachstand und geben Ihnen unsere Einschätzung zur Situation.
Andreas Irmer als Experte im Podcast von CamperStyle
In der Folge “Gasprüfung – neue Regelungen für 2022” spricht Andreas Irmer über aktuelle Vorschriften und gibt Tipps, wie Kunden sich jetzt verhalten sollten. Hören Sie rein!
Aktuelle rechtliche Situation (Stand Oktober 2022)
Die sogenannte Gasprüfung DVGW G 607 wurde als verpflichtende Prüfung zur Hauptuntersuchung zum 01.04.2022 durch den Gesetzgeber dauerhaft außer Kraft gesetzt.
Veröffentlicht wurde die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums im Verkehrsblatt Nr. 24/2021, Nr. 176. Dort heißt es:
„Bei der Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorrübergehenden Nutzung” ist u. a. die messtechnische Rückführung der eingesetzten Geräte nicht gesichert, deshalb wird die Mangelbewertung D 6.1.3 b) im Rahmen dieser Prüfung, die zeitlich befristet ausgesetzt ist, gestrichen.
Eine Berücksichtigung im Rahmen der Hauptuntersuchung als beigestellte Prüfung ist nach den Vorgaben zur Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020 auch zukünftig nicht möglich. Die Verpflichtung zur Prüfung von Flüssiggasanlagen soll zukünftig als eigenständige Prüfung durch von der Hauptuntersuchung unabhängige Vorschriften verpflichten werden
Das bedeutet konkret: Für das Bestehen der Hauptuntersuchung (HU, “TÜV”) benötigen Sie aktuell keine gültige Gasprüfung.
Historie
Nach Auskunft der German Association for Gas Technology e.V. (GAGT) haben die bisher bekannten Regeln ihren Ursprung in den 60er Jahren genommen.
Daraus hatten sich das gelbe Gasprüfheft und die „Vorschriften“ nach G607 entwickelt. Alle zwei Jahre mussten die Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen überprüft werden.
Auch für die Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, Küss u. s. w. war die bestandene Gasprüfung verpflichtend für ein Bestehen der Hauptuntersuchung.
Da jedoch der Gesetzgeber weder in der Straßenverkehrszulassungsordung (StVZO) noch in sonstigen Vorschriften eine Gasprüfung vorsieht, gab es für das bisherige Vorgehen keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage, sondern lediglich Vorgaben von z. B. DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) und DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas e.V.).
Warum wurde die Gasprüfung ausgesetzt?
Bestandteil einer Gasprüfung ist eine Überdruckprüfung der Gasanlage auf Dichtigkeit. Dazu werden Messmittel verwendet, die teilweise seit Jahrzehnten im Einsatz sind. Jedes offiziell eingesetzte Messmittel muss grundsätzlich in festgelegten Abständen überprüft und geeicht werden. Hierzu gibt es jedoch keine Vorgaben für die bisher für die Überdruckprüfung verwendeten Geräte. Das heißt, dass die für die Gasprüfung verwendeten Geräte, selbst nicht regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkei überprüft werden.
Zudem mangelt es, wie oben beschrieben, an den notwendigen gesetzlichen Vorgaben.
Auf Initiative des GAGT wurden die für die Straßenverkehr zuständigen Behörden in der Europäischen Union und in Deutschland auf die Missstände aufmerksam mit dem Ergebnis, dass das Bundesverkehrsministerium die Gasprüfung bis auf Weiteres ausgesetzt hat.
Die Behörden haben inzwischen ein Verfahren zur Entwicklung europaweit gültiger Vorschriften angestoßen.
Warum ist eine regelmäßige Kontrolle der Gasanlage in Freizeitfahrzeugen aus unserer Sicht auch ohne rechtliche Verpflichtung wichtig?
Gas ist für uns sehr nützlich. Wir heizen und kochen damit.
Gleichzeitig ist die Gefahr von Gas nicht zu unterschätzen. Das Einatmen von Gas kann ebenso tödlich enden, wie eine Explosion, wenn austretendes Gas durch eine Flamme entzündet wird.
Anders als bei einem feststehenden Haus sind die meisten von uns mit ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen mehr oder weniger viel auf mehr oder weniger befestigten Straßen unterwegs.
Das bedeutet, dass die Gasleitungen und die mit Gas versorgten Geräte Schlaglöchern, Verwindungen und stark unterschiedlichen Witterungsbedingungen ausgesetzt sind.
Natürlich kann man sich zum Beispiel durch Gaswarner schützen, die bei einer größeren Gasmenge warnen.
Dennoch ist zusätzlich eine regelmäßige Kontrolle der Komponenten unserer Meinung nach sinnvoll, auch wenn diese derzeit nicht rechtlich vorgeschrieben ist.
So haben wir zum Beispiel in unserem eigenen Fahrzeug vor kurzem eine Undichtigkeit an der Verschraubung eines fest installierten Gasrohres festgestellt. Diese war zwar nur gering, hätte sich aber, wenn wir sie bei der Kontrolle nicht entdeckt und abgedichtet hätten, im Laufe der Zeit vermutlich weiter verschlimmert.
Es geht hier um Ihre Sicherheit – und auch um die Ihrer Nachbarn.
Schon allein deshalb empfehlen wir, die Dichtigkeit regelmäßig (mindestens alle 2 Jahre) überprüfen zu lassen, unabhängig davon, ob dies Pflicht ist oder nicht.
Wir handhaben die Gasanlagenüberprüfung derzeit so
Ablauf der Prüfung
Die Gasprüfung beginnt bei uns mit dem oben genannten Überdrucktest, wobei wir zuallererst die Funktion unseres Messgerätes kontrollieren.
Stellen wir bei der Prüfung der Gasanlage einen Druckabfall fest, prüfen wir systematisch weiter:
Wir schließen alle Absperrhähne und wiederholen die Prüfung. Fällt der Druck jetzt nicht ab, wissen wir, dass die Undichtigkeit nicht in der Leitung zwischen dem Gasregler und den Absperrhähnen auftritt.
Als nächstes wird jeder einzelne Strang geprüft. Wenn wir so den Ursprung auf einen überschaubaren Bereich eingegrenzt haben, prüfen wir die Rohrleitung und alle Verbindungen mit Lecksuchspray und beheben anschließend die Undichtigkeit.
Danach werden alle Geräte (z. B. Kühlschrank, Herd, Heizung, Backofen u. s. w.) auf ihre eigentliche Funktion und die Funktion der Schutzmechanismen kontrolliert.
Am Beispiel Herd bedeutet dies:
Erreichen alle Flammen ein sauberes Flammenbild?
Wenn nicht, deutet dies auf eine eventuelle Verschmutzung des Brenners hin, der dann gereinigt werden sollte.
Außerdem prüfen wir, ob nach Erlöschen der Flamme bei weiterhin aufgedrehtem Bedienknopf, das temperaturgeführte Magnetventil die Gaszufuhr stoppt.
Wenn nicht, weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass hier ein erhebliches Gefahrenpotential besteht und bieten die Möglichkeit zum Austausch der betroffenen Bauteile an.
Zusätzlich kontrollieren wir den Gaskasten auf Entlüftungsmöglichkeiten, die Flaschenhalterungen sowie den Gasregler, das Schlauchmaterial und die Abgasrohre auf offensichtliche Beschädigungen.
Bescheinigung
Wir bescheinigen das Ergebnis der freiwilligen Prüfung schriftlich auf der Rechnung.
Ein Eintrag in das derzeit nicht gültige gelbe Gasprüfheft erfolgt nicht und es wird auch keine Plakette mehr vergeben.
Wir empfehlen Ihnen, wenn Sie eine Gasprüfung durchführen lassen, sich immer das Ergebnis dokumentieren zu lassen, etwaige Beanstandungen baldmöglichst zu beheben und dies ebenfalls durch eine Fachwerkstatt überprüfen und dokumentieren zu lassen.
Was ist mit den Geräten und Schläuchen, die nach 10 Jahren ablaufen?
Unabhängig von der Gasprüfpflicht müssen Geräte und Zubehör nach Ablauf der vom Hersteller angegebenen Fristen oder bei Beschädigungen ausgetauscht werden, wie das bisher auch schon der Fall war.
Ich hoffe, dass ich mit diesen Informationen ein wenig Licht in den Verordnungsdschungel bringen konnte. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
Ihr
Andreas Irmer